Eigene Mandate: Fallbeispiele aus meiner Kanzlei
In den unten aufgeführten Fallbeispielen habe ich selbst die Mandanten und Mandantinnen vertreten, alle Texte wurden von mir selbst verfasst. Bei den Fotos handelt es sich um Symbolbilder von Fotolia.de.
Mein Mandant gab bei seinem Arzt anfänglich an, dass er als Herzpatient täglich
Marcumar einnimmt. Im Sommer 2014 trat plötzlich beim Aufwärmtraining ein starkes
Ziehen in der rechten Seite der Lendenwirbelsäule, über das Gesäß ziehend, bis in die rechte
Wade auf. Da die Selbstbehandlung mit Rotlicht keine merkliche Besserung brachte
und die Schmerzen weiterhin vorhanden waren, suchte der Mandant seinen Arzt auf.
Der Arzt bat den Mandanten, ohne eine Untersuchung oder Diagnostik vorher durchgeführt zu
haben, sich auf die im Raum befindliche Liege zu legen, was dieser auch tat. Ohne weitere
Rücksprache und ohne vorherige Aufklärung setzte er dann in den Rücken (wo
keine Schmerzen bestanden hatten), 2 Spritzen.
Sofort verspürte der Mandant einen heftigen, stechenden Schmerz. Im Anschluß
an diese Behandlung wurde über 2 Tage lang die Gehfähigkeit stetig schlechter. Der Mandant
stellte sich dann im Krankenhaus vor. Dort führte man unverzüglich ein MRT durch
mit der Diagnose: Epidurale Blutung intraspinal mit Punctum maximum auf Höhe LWK 3/4 und
LWK 4/5. Es bestand bereits eine beidseitige Fußparese, sowie Taubheitsgefühle, als
auch eine Blasen- und Mastdarmproblematik. Am selben Tag wurde deswegen eine
Not-OP durchgeführt. Das Hämatom wurde ausgeräumt.
Aufklärungsfehler:
Mein Mandant wurde hier in keiner Weise auf irgendein Risiko hingewiesen. Er hätte
nie sofort dieser Spritzentherapie zugestimmt. Die Schmerzen waren zuvor
aushaltbar gewesen. Eine konservative Therapie wurde zuvor gar nicht angedacht oder
ausgeführt.
Therapiewahlfehler
Es waren folgende Behandlungsfehler vorzuwerfen:
1)Die sofortige Spritzensetzung, ohne vorherige Diagnostik und Untersuchung und
ohne zuvor konservative Therapiemaßnahmen zu erwägen.
2) Die Spritzen hätten nicht während der aktuellen Marcumareinnahme gegeben werden
dürfen. Nur deswegen kam es zu der heftigen Einblutung.
Schaden
Aufgrund dessen ist bei meinem Mandanten die Nervbeschädigung mit der beidseitigen
Fußparese und der Taubheit der Zehen eingetreten, sowie mit der Blasen- und
Mastdarmproblematik.
Mein Mandant erhielt gerichtlich ein Schmerzensgeld i.H. von 15.000 EUR.
Marcumar einnimmt. Im Sommer 2014 trat plötzlich beim Aufwärmtraining ein starkes
Ziehen in der rechten Seite der Lendenwirbelsäule, über das Gesäß ziehend, bis in die rechte
Wade auf. Da die Selbstbehandlung mit Rotlicht keine merkliche Besserung brachte
und die Schmerzen weiterhin vorhanden waren, suchte der Mandant seinen Arzt auf.
Der Arzt bat den Mandanten, ohne eine Untersuchung oder Diagnostik vorher durchgeführt zu
haben, sich auf die im Raum befindliche Liege zu legen, was dieser auch tat. Ohne weitere
Rücksprache und ohne vorherige Aufklärung setzte er dann in den Rücken (wo
keine Schmerzen bestanden hatten), 2 Spritzen.
Sofort verspürte der Mandant einen heftigen, stechenden Schmerz. Im Anschluß
an diese Behandlung wurde über 2 Tage lang die Gehfähigkeit stetig schlechter. Der Mandant
stellte sich dann im Krankenhaus vor. Dort führte man unverzüglich ein MRT durch
mit der Diagnose: Epidurale Blutung intraspinal mit Punctum maximum auf Höhe LWK 3/4 und
LWK 4/5. Es bestand bereits eine beidseitige Fußparese, sowie Taubheitsgefühle, als
auch eine Blasen- und Mastdarmproblematik. Am selben Tag wurde deswegen eine
Not-OP durchgeführt. Das Hämatom wurde ausgeräumt.
Aufklärungsfehler:
Mein Mandant wurde hier in keiner Weise auf irgendein Risiko hingewiesen. Er hätte
nie sofort dieser Spritzentherapie zugestimmt. Die Schmerzen waren zuvor
aushaltbar gewesen. Eine konservative Therapie wurde zuvor gar nicht angedacht oder
ausgeführt.
Therapiewahlfehler
Es waren folgende Behandlungsfehler vorzuwerfen:
1)Die sofortige Spritzensetzung, ohne vorherige Diagnostik und Untersuchung und
ohne zuvor konservative Therapiemaßnahmen zu erwägen.
2) Die Spritzen hätten nicht während der aktuellen Marcumareinnahme gegeben werden
dürfen. Nur deswegen kam es zu der heftigen Einblutung.
Schaden
Aufgrund dessen ist bei meinem Mandanten die Nervbeschädigung mit der beidseitigen
Fußparese und der Taubheit der Zehen eingetreten, sowie mit der Blasen- und
Mastdarmproblematik.
Mein Mandant erhielt gerichtlich ein Schmerzensgeld i.H. von 15.000 EUR.
Eigene Mandate - 2017
- Zahnarztbehandlung, Planungs- und Ausführungsfehler - außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 4.200 EUR
- Gynäkologischer Fall, Frühgeburt von Zwillingen - gerichtlicher Vergleich: Zahlung 470.000 EUR
- Knie, Injektion, fehlerhafte Aufklärung - gerichtlicher Vergleich: Zahlung 19.000 EUR
- Zahnarzthaftung - gerichtlicher Vergleich: Zahlung 5.000 EUR
- Darm, Darmperforation, Koloskopie, - gerichtlicher Vergleich: Zahlung 8.000 EUR
- Zahnarztbehandlung, Implantateinbringung, Zahnextraktion - gerichtlicher Vergleich: Zahlung 15.000 EUR
- Hand-OP, Dauerschaden, Operationsfehler - außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 25.000 EUR
Eigene Mandate - 2016
- Knie-OP / Nervschaden - außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 18.000 EUR
- Hämatom an der Wirbelsäule / Nervschaden - Gerichtlicher Vergleich: Zahlung 15.000 EUR
- Schulter-OP, Humerusfraktur beim Einrenken - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 20.000 EUR
- Sprunggelenksoperation - Gerichtlicher Vergleich: Zahlung 7.000 EUR
- Darm-OP - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 45.000 EUR
- Eileiterschwangerschaft - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 10.000 EUR
- kosmetische Zahnbehandlung - Veneers - Urteil: Zahlung 65.000 EUR
- Wirbelsäulen-OP - Gerichtlicher Vergleich 15.000 EUR
Eigene Mandate - 2015
- Bandscheibenschaden – Querschnittslähmung - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 130.000 EUR
- Kompresse im OP – Bereich belassen - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 45.000 EUR
- Augenoperation - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 6.500 EUR
- OP-Fehler: Schadensersatz für unnötiges Narkosemedikament - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 2.300 EUR
- Diagnosefehler: Hodentorsion - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 15.000 EUR
- Behandlungsfehler: Verbliebener Drainageschlauch nach Operation – 2.Fall - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 10.000 EUR
- Diagnosefehler: Nicherkennen eines Pneumothorax - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 8.000 EUR
- Schmerzensgeld: Doppelte Heparingabe - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 20.000 EUR
Eigene Mandate - 2014
- Diagnosefehler: Nichterkennung einer ungewollten Schwangerschaft - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 50.000 EUR
- Behandlungsfehler: Nichterkennen eines Herzinfaktes - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 35.000 EUR
- Schmerzensgeld aufgrund von OP-Fehler: Labienoperation - Gerichtlicher Vergleich: Zahlung 20.000 EUR
- Therapiewahlfehler: Knie - OP - Gerichtlicher Vergleich: Zahlung 20.000 EUR
- Diagnosefehler: Nichterkennen einer Eileiterschwangerschaft - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 21.000 EUR
- Behandlungsfehler: Wirbelsäulenoperation - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 130.000 EUR
Eigene Mandate - 2013
- Behandlungsfehler: Augenbehandlung - Gerichtlicher Vergleich: Zahlung 15.000 EUR
- Behandlungsfehler: Verbliebener Drainageschlauch - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 6.000 EUR
- Diagnosefehler: Gutartiger Tumor - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 30.000 EUR
- Schmerzensgeld und Diagnosefehler: Geburtsfehler - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 700.000 EUR
Eigene Mandate - 2012
- Schmerzensgeld und Behandlungsfehler: Kreuzbandoperation - Gerichtlicher Vergleich: Zahlung 15.000 EUR
- Behandlungsfehler und Schmerzensgeld: Fraktur im Handgelenk - Gerichtlicher Vergleich: Zahlung 22.000 EUR
- Behandlungsfehler: Stentprothese - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 17.000 EUR
- Schmerzensgeld: Knie-TEP - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 21.000 EUR
- Schmerzensgeld aufgrund von Ärztepfusch: Infektion des Kniegelenkes - Gerichtlicher Vergleich: Zahlung 16.000 EUR
- Schmerzensgeld: Darm - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 20.000 EUR
- Schmerzensgeld: Inkompetentes Caudasyndrom - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 50.000 EUR
- Behandlungsfehler und Schadensersatz: Vorfußamputation - Gerichtlicher Vergleich: Zahlung 17.000 EUR
- Behandlungsfehler/Therapiewahlfehler: Sprunggelenksfraktur - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 10.000 EUR
- Schadensersatz für Befunderhebungsfehler: Verlust der Gebärmutter - Gerichtlicher Vergleich: Zahlung 12.000 EUR
- Ärztepfusch: Wirbelsäulenoperation - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 10.000 EUR
- Schmerzensgeld: Hand - Gerichtlicher Vergleich: Zahlung 20.000 EUR
- Schmerzensgeld aufgrund von Behandlungsfehler: Decubiti - außergerichtlicher Vergleich 9.000 Schmerzensgeld
Eigene Mandate - 2011
- Bandscheibenoperation - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 16.000 EUR
- Behandlungsfehler: Zahnbereich - Außergerichtlicher Vergleich:7.500 EUR Schmerzensgeld + ca.1.500 EUR materiell. Schadensersatz für
- Behandlungsfehler und Therapiewahlfehler: Durchfall – Nierenversagen – Pflegestufe III - Urteil: ca. 217.000 EUR Schmerzensgeld + materieller Schadensersatz (Heimzuzahlungskosten) und für d
- Schmerzensgeld: Schulter - gerichtlicher Vergleich: 9.800 EUR Schmerzensgeld + materieller Schadensersatz
- Schmerzensgeld aufgrund von Behandlungsfehler: Darm – anus preater / Schlaganfall - 2011: Urteil: 45.000 EUR Schmerzensgeld + ca. 4.100 EUR materieller Schadensersatz(Verdienstausfall)
- Schmerzensgeld aufgrund von Behandlungsfehler: Brust - unnötige Operation - Gerichtlich 3.000 Schmerzensgeld
- Schmerzensgeld: Arm-Ellenbogen - Gerichtlicher Vergleich in der Berufungsinstanz: 5.000 EUR
- Behandlungsfehler: Darm-OP - Außergerichtlicher Vergleich: 20.000 EUR
- Schmerzensgeld aufgrund von Behandlungsfehler: Beeinträchtigung von Herzklappen - Außergerichtlicher Vergleich: 35.000 EUR
- Schmerzensgeld: Infektion-Knie - Außergerichtlicher Vergleich: 8.500 EUR
- Schmerzensgeld: Zahnprotetik - Außergerichtlicher Vergleich: 4.500 EUR
Eigene Mandate - 2010
- Behandlungsfehler - Aufklärungsfehler - Schadensersatz: Bauch-OP - Außergerichtlicher Vergleich – Zahlung: 4.000 EUR
- Schmerzensgeld und Schadensersatz: Verletzung einer Arterie - Außergerichtlicher Vergleich – Zahlung: 11.000 EUR
- Schmerzensgeld aufgrund von Therapiefehler und Schadensersatz: Zahn-OP - Außergerichtlicher Vergleich – Zahlung: 8.500 EUR
- Schmerzensgeld: Darm, Durchfall – falsche Medikamente - Gerichtlicher Vergleich – Zahlung: 2.500 EUR
- Schadensersatz - Schmerzensgeld: Arm, Hand - Gerichtlicher Vergleich – Zahlung: 7.500 EUR
- Schmerzensgeld aufgrund von Behandlungsfehler: Geburt – Tuch in Gebärmutter belassen - Außergerichtlicher Vergleich – Zahlung: 10.000 EUR
- Aufklärungsfehler - Organisationsfehler - Schadensersatz: Nase - Außergerichtlicher Vergleich – Zahlung: 10.000
Eigene Mandate - 2009
- Schadensersatz und Schmerzensgeld: Karzinom - Außergerichtlicher Vergleich – Zahlung: 45.000 EUR
- Schmerzensgeld: Rücken - Außergerichtlicher Vergleich – Zahlung: 10.000 EUR
- Schmerzensgeld: Darmoperation - Außergerichtlicher Vergleich – Zahlung: 50.000 EUR
- Schmerzensgeld: Bandscheibenvorfall – Rezidivbandscheibenvorfall - Außergerichtlicher Vergleich – Zahlung: 10.000 EUR
- Schmerzensgeld: Mammakarzinom (Brustkrebs) - Außergerichtlicher Vergleich – Zahlung: 20.000 EUR
Eigene Mandate - 2008
- Schmerzensgeld aufgrund von Diagnosefehler: Hodentorsion - Außergerichtlicher Vergleich - Zahlung: 10.000 EUR
- Schmerzensgeld aufgrund von Behandlungsfehler: Zahnärztlicher Behandlungsfehler - Außergerichtlicher Vergleich – Zahlung: 2.000 EUR
- Schmerzensgeld: Zahnärztlicher Behandlungsfehler - Außergerichtlicher Vergleich – Zahlung: 1.000 EUR
- Behandlungsfehler - Therapiefehler: Beinlähmung - Gerichtlicher Vergleich – Zahlung: 20.000 EUR
Eigene Mandate - 2007
- Schmerzensgeld: Geburtsfehler - Armparese - Außergerichtlicher Vergleich – Zahlung: 10.000 EUR
- Schmerzensgeld: Fraktur - Außergerichtlicher Vergleich – Zahlung: 2.300 EUR
- Schmerzensgeld: Narbenbildung - Außergerichtlicher Vergleich: Zahlung 4.300 EUR
- Theraphie-Fehler: Brustimplantat - Gerichtlicher Vergleich von 7.500 EUR
- Schmerzensgeld: Rücken-OP - Außergerichtlicher Vergleich – Zahlung: 6.000 EUR